Beantragung und Betreuung genehmigungspflichtiger Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum.
Vollständige Übernahme der Antragstellung, Koordination mit zuständigen Behörden, Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen sowie Durchführung von Verlängerungen und Änderungen gemäß Bauablauf.
Für die Nutzung öffentlichen Verkehrsraums im Rahmen von Baustelleneinrichtungen – etwa für Gerüststellungen, Baukrane, Materiallagerflächen, Container oder temporäre Haltverbotszonen – sind in der Regel verfahrenspflichtige Sondernutzungs- bzw. verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich.
STIROB übernimmt im Auftrag des Bauherrn oder der ausführenden Unternehmen die vollständige Koordination und Abwicklung dieser Genehmigungsverfahren. Dies umfasst:
Wir verstehen uns als verlängerter Arm der Bauleitung und agieren mit dem Ziel, baubetriebliche Abläufe zu optimieren und die Genehmigungsplanung wirtschaftlich und praxistauglich auszugestalten. Dabei behalten wir behördliche Fristen, Auflagen und Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten kontinuierlich im Blick.
Bei komplexeren Sachverhalten, wie etwa Einwänden seitens Leitungsbetreibern oder Kollisionen mit benachbarten Baumaßnahmen, unterstützen wir ebenfalls – hierfür bieten wir eine ergänzende Leistung mit projektspezifischer Koordination an.
Mit STIROB gewinnen Sie einen erfahrenen Partner für die sichere und effiziente Genehmigungsplanung im öffentlichen Raum – abgestimmt auf die technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen Ihrer Baustelle.