Beleuchtung von Fußgängertunneln nach Auflage des Genehmigungsgebers. Ausgestattet mit Zeitschaltuhr oder Dämmerungssensor
Um die Verkehrssicherheit rund um die Uhr zu gewährleisten, müssen temporäre Fußgängertunnel beleuchtet werden. Die Beleuchtung muss den Auflagen des Genehmigungsgebers entsprechen (die Abstimmung kann übernommen werden). Die Beleuchtungssysteme sind mit Zeitschaltuhren ausgestattet. Auf Wunsch stehen auch Varianten mit Dämmerungssensoren zur Verfügung, dabei richtet sich die Lichtsteuerung nach dem gemessenen Tageslicht.